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Rechnung ArtikelEine Rechnung ist zumeist ein Schriftstück aus Papier auf dem formal ein Handel festgehalten wird. Der Handel findet zwischen zwei oder mehreren Personen statt, die Rechnung stellt somit eine vertragliche Verpflichtung für Käufer und Verkäufer dar.
Wenn der Verkäufer eine Rechnung ausgestellt hat und der Käufer diese bezahlt hat, ist zumeist der Handel abgeschlossen. Die Rechnung, eine Art Kaufvertrag, gewährt den am Handel beteiligten Personen gewisse Rechte und Pflichten.
Häufig ist mit einer Rechnung eine Gewährleistung oder sogar Garantie für das gekaufte Objekt verbunden.
Will man einen gekauften Artikel reklamieren, so muß der Käufer eine Rechnung vorzeigen können, welche den vorherigen Kauf bestätigt.
Im Zeitalter des Internet bekommt man häufig auch elektronische Rechnungen. Diese entwickeln sich vom Papier hin zur Elektronik wie das Bargeld zur Kreditkarte aus Plastik.
Rechnung in dem Sinne des Umsatzsteuergesetzes (UStG) | |
In § 14 Abs. 1 UStG ist der Begriff für den Geltungsbereich dieses Gesetzes legaldefiniert (in der Fassung vom 30.07.2004):
"Rechnung ist jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird, gleichgültig, wie dieses Dokument in dem Geschäftsverkehr genannt wird."
Unter bestimmten Voraussetzungen muss ein Unternehmer in dem Sinne des Umsatzsteuergesetzes eine Rechnung ausstellen. Diese Rechnung muss die Umsatzsteuer gesondert ausweisen. Wer nicht Unternehmer ist, darf eine Umsatzsteuer nicht in der Rechnung ausweisen. Ansonsten schuldet er die Umsatzsteuer dem Finanzamt. Eine Rechnung kann auch elektronisch übermittelt werden, ihre Echtheit muss dann aber durch bestimmte Verfahren überprüfbar sein.
In § 14 Abs. 4 UStG ist geregelt, welche Angaben eine Rechnung in dem Sinne des Umsatzsteuergesetzes enthalten muss (in der Fassung vom 30.07.2004):
- die vollständigen Namen und Anschriften von Unternehmer und Leistungsempfänger ,
- die Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Unternehmers,
- das Ausstellungsdatum ,
- die Rechnungsnummer ,
- die Menge und Art der gelieferten Gegenstände oder Umfang und Art der Leistungen,
- den Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung oder Vereinnahmung des Entgelts,
- das Entgelt, aufgeschlüsselt nach Steuersatz oder Steuerbefreiung , sowie in dem Voraus vereinbarter Minderung ,
- den anzuwendenden Steuersatz, sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag oder den Hinweis auf die Steuerfreiheit .
- bei Lieferungen oder Leistungen in dem Zusammenhang mit einem Grundstück ein Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht für Nichtunternehmer.Siehe auch: Skonto
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